Die Energieversorgung sowie Telekommunikation und Nahwärme bringen die Stadtwerke Radolfzell in das Baugebiet ein. Privaten Hausbesitzern wird eine sichere, preiswerte und vor allem umweltfreundliche Versorgung mit Wärme und Warmwasser angeboten, die den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) entspricht. 

Alle relevanten Informationen erhalten Sie hier im Überblick.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

  • Was ist bei der Nahwärmeübergabestation noch wissenswert?

    Die sekundärseitige Regelung von einem Heizkreis kann auf der von uns gelieferten Regelung mitaufgeschaltet werden. Hierzu sind bauseits die Kabel der Komponenten vorzuverlegen. Das Auflegen der Kabel in der Regelungseinheit übernehmen wir für Sie. Das Einbinden der Regelung eines zweiten oder mehrerer Heizkreise ist zusätzlich zu vergüten. Hier bitten wir Sie frühzeitig mit Ihrem Wunsch auf uns zuzukommen.

    Das Ventil im sekundärseitigen Rücklauf zum Pufferspeicher kann beim Einsatz einer Fußbodenheizung weggelassen werden. Hier wird auf den unteren Anschluss gefahren. Das Anschließen der Heizungsverteilung an den Pufferspeicher ist bauseits zu erledigen. Es wird dringend empfohlen für den Betrieb des Kombipufferspeichers eine Enthärtungsanlage zu installieren. Sonst erlischt unsere Garantie auf den Pufferspeicher.

  • Was kostet mich der m² im Baugebiet Schafweide?

    Die Grundstückspreise werden durch die Stadt Radolfzell festgelegt. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Amt für Liegenschaften der Stadt Radolfzell.

  • Wie hoch sind die Kosten für den Wärmeanschluss?

    Die Kosten für den Wärmeanschluss betragen 40,00 €/ brutto pro m² Grundstücksfläche.

  • Was ist in der Pauschale enthalten

    Der Wärmeanschluss beinhaltet die Anschlusskosten inkl. der Hausanschlussübergabepufferstation. Diese Station bleibt im Eigentum der Stadtwerke Radolfzell GmbH. Des Weiteren erhalten die Kunden einen kostenlosen Glasfaserdirektanschluss der Stadtwerke Radolfzell.

  • Kann der Wärmeanschluss abgelehnt werden?

    Für die Bauherren besteht ein Anschlussgebot an die Nahwärmeversorgung der Stadtwerke Radolfzell GmbH. Es besteht jedoch keine Abnahmepflicht.

  • Wird eine neue Heizzentrale aufgebaut?

    Das Wärmenetz „2. BA Nord / Stadterweiterung Nord“ wird zunächst aus der bestehenden Heizzentrale Schafweide versorgt. Hat die Aufsiedlung einen kritischen Wert erreicht, wird die Heizzentrale, aktuell bestehend aus einem BHKW und Gaskessel, mit erneuerbaren Energien ergänzt (s. Primärenergiefaktor).

  • Welche Preise gelten für den Wärmebezug?
    Es gelten die unten aufgeführten Wärmepreise.        
    Preisstand 01.01.2019.        
             
        netto brutto  
    Jahresleistung pro kW / Jahr Euro 19,15 22,79  
    Wärmepreis /kWh ct 7,46 8,88  
    Messpreis pro Zähler / Jahr Euro 78,00 92,82  
  • Wie hoch ist der Primärenergiefaktor der Nahwärme?

    Wie hoch ist der Primärenergiefaktor der Nahwärme?

    Der Primärenergiefaktor der Nahwärme für das Wärmenetz "2.BA Nord" und lautet 0,39.

  • Ist die Installation einer Solarthermieanlage möglich?

    Mit dem Anschluss an die Nahwärme haben Sie alle für Ihren Neubau relevanten Gesetze (EnEV, EEWärmeG) erfüllt. Somit ist eine Solarthermieanlage prinzipiell nicht notwendig. Sollten Sie dennoch die Installation in Erwägung ziehen, weisen wir daraufhin, dass sich aufgrund einer neuen Anlagenkonstellation und damit einem neuen Gefüge an Gewährleistungen die Leistungsgrenzen zu dem Wärmetauscher hin verschieben. Der Pufferspeicher muss mit einer zusätzlichen Wendel und Anschlüssen für die Solarthermieanlage ausgestattet werden und wird dadurch kostenintensiver. Hinzu kommen die Investitionskosten der Solarthermieanlage.

    Damit das Dach dennoch genutzt wird, würde sich eine Photovoltaikanlage anbieten. Hierzu bieten wir das Produkt „daheimsolar“ an. Infos dazu erhalten Sie unter daheim Solar

  • Was kostet der Hausanschluss für Strom und Wasser?

    Der Grundbetrag für einen Standardstromhausanschluss beträgt 1.345,00 € netto.
    Der Grundbetrag für einen Standardwasserhausanschluss beträgt 1.940,00 € netto.

    Gerne können die jeweiligen Bauherren einen Termin zur Erläuterung der Bauabläufe vereinbaren. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Technischen Service unter technik@stadtwerke-radolfzell.de.

  • Wie ist der Platzbedarf der Übergabepufferstation?

    Die Pufferstationen werden dem jeweiligen Bedarf angepasst, d.h. Sie müssen uns die max. stündliche Heizleist. in kW pro Gebäude benennen. Diese ist relevant für die Auslegung der Pufferspeichergröße. Gleichzeitig muss uns die Belegungszahl genannt werden (relevant für die Dimensionierung des Wärmetauschers für das Warmwasser). Erst mit diesen beiden Werten kann die Größe (und damit auch der Platzbedarf) festgelegt werden. Daher ist es wichtig, dass wir die entsprechenden Informationen sehr frühzeitig erhalten.

  • Wie sind die Vorlaufzeiten für die Nahwärme-Übergabestation?

    Die Übergabestation hat 4-6 Wochen Lieferzeit. Wenn der Hausanschluss montiert wurde, kann die Übergabestation nach ca. 2-3 Wochen in Betrieb gehen.

  • Was ist bei der Nahwärmeübergabestation noch wissenswert?

    Die sekundärseitige Regelung von einem Heizkreis kann auf der von uns gelieferten Regelung mitaufgeschaltet werden. Hierzu sind bauseits die Kabel der Komponenten vorzuverlegen. Das Auflegen der Kabel in der Regelungseinheit übernehmen wir für Sie. Das Einbinden der Regelung eines zweiten oder mehrerer Heizkreise ist zusätzlich zu vergüten. Hier bitten wir Sie frühzeitig mit Ihrem Wunsch auf uns zuzukommen.

    Das Ventil im sekundärseitigen Rücklauf zum Pufferspeicher kann beim Einsatz einer Fußbodenheizung weggelassen werden. Hier wird auf den unteren Anschluss gefahren.

    Das Anschließen der Heizungsverteilung an den Pufferspeicher ist bauseits zu erledigen.

    Es wird dringend empfohlen für den Betrieb des Kombipufferspeichers eine Enthärtungsanlage zu installieren. Sonst erlischt unsere Garantie auf den Pufferspeicher.

  • Was ist zu beachten beim Entfernen von Laternen wg. Baugruben-Böschungen?

    Bitte setzen Sie sich mit unserem Netzbetrieb Strom Herrn Andreas Fuchs (07732/8008-201) in Verbindung; er holt sich dazu das o.k. vom Tiefbauamt der Stadt ein und veranlasst das Abklemmen der Laternen. Der entstandene Aufwand für das Ab- und Anklemmen, sowie das Risiko einer Beschädigung beim Abbau durch den bauseitigen Tiefbauer geht dann zu Lasten des Bauherren. Bitte nennen Sie uns hierzu eine konkrete Rechnungsanschrift.

  • Was ist zu beachten bei Böschungen nahe der Grundstücksgrenze/ Gehwegen?

    Hier können wir keine generelle Freigabe geben, da in Gehwegen Leitungen der Sparte Strom und Kommunikationstechnik verlaufen, die entsprechend geschützt und ggf. gesichert werden müssen. Bitte holen Sie sich dazu eine Planauskunft bei uns ein (planauskunft@stadtwerke-radolfzell.de) und lassen uns dann Ihren Bau-(Aushub-)plan mit den entsprechenden Planungen für Böschung usw. zukommen. Wir werden dann individuell entscheiden, ob die Durchführung so möglich ist.

  • Was ist zu beachten bei Baustrom- und Bauwasseranschluss?

    Bitte beachten Sie dazu unsere gesonderten Flyer. Bitte gehen Sie hierzu auf Ihr Bauunter-nehmen zu. Dies reicht den Antrag auf Baustromanschluss bei uns ein. Grundsätzlich ist der Baustrom/Bauwasseranschluss mindestens zwei Wochen vorher anzumelden. Kommen Sie hier bei Unsicherheiten rechtzeitig auf uns zu.

  • Was ist bei Leitungsverlegungen auf dem Grundstück zu beachten?

    Bitte lassen Sie uns hierzu Ihre Planunterlagen unter technik@stadtwerke-radolfzell.de zukommen. Wir werden dann hinsichtlich Verlegerichtlinien unserer Medien (Abstände, Biegeradien, usw.) kontrollieren, um Kollisionen von Leitungen beim Bau zu vermeiden.

  • Was ist bei den Einführungen der Ver- und Entsorgungsleitungen (Kernlochbohrungen) zu beachten?

    Erfahrungsgemäß ist es an dieser Stelle besser uns einen Detailplan vom Versorgungsraum mit Angabe der geplanten Bohrungen vorab zukommen zu lassen. Dann können Maße ergänzt, geändert oder Fehler behoben werden. Sinnvoll ist eine Zeichnung mit der Seitenansicht der Wand (inklusive Bohrungsdurchmesser), in der die Bohrungen später sind. Prinzipiell bevorzugen wir Kernlochbohrungen vor Ort. Die Kernlochbohrungen können genau dort angesetzt/gemacht werden, wo Sie auch erforderlich sind.

  • Wie groß müssen die Bohrungen für die Hausanschlüsse sein?

    Für den Hausanschluss Nahwärme benötigen wir 1x Durchmesser 200, für Strom (inkl. Glasfaser) und Wasser jeweils Durchmesser 100. Sollten Sie statt Bohrungen mit Futterrohren arbeiten wollen, dürfen nur dafür geeignete Rohre verwendet werden; diese können Sie bei uns anfragen. Eine Ausführung mit KG-Rohren ist nicht zulässig.

  • Wie wird die Dichtigkeit der Hauseinführungen sichergestellt?

    Wie wird die Dichtigkeit der Hauseinführungen sichergestellt?

    Unabhängig vom Einsatz von Futterrohren oder Bohrungen, sind Ihre Stadtwerke für die Dichtigkeit der Hausanschlussein-führungen zuständig. Dazu werden nach dem Verlegen der Anschlüsse von uns Doyma-Dichtungen eingesetzt.

  • Wie verläuft die Koordination der Leitungsverlegung vor Ort?

    Geben Sie uns so früh wie möglich bekannt, wann unsere Medien (Wasser, Wärme, Strom und Kommunikation) in den bauseits erstellten Graben verlegt werden können. Wir koordinieren dann mit Ihrem Tiefbauer den Ablauf, so dass nicht nochmal temporär verfüllt werden muss.

  • Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung

    Stefania Hambalek

    Teamleiterin Technischer Service

    Tel. 07732 8008-333

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    Niklas Petermann

    Technischer Service

    Tel. 07732 8008-333

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