Umleitungen und Störungen im ÖPNV

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  • Linie 1 und 2 - ab Donnerstag 26.06.25 für voraussichtlich 3 Wochen

    Auf Grund der Verlegung von Versorgungsleitungen wird es in einem Teilstück der Höristraße zu einer Vollsperrung kommen. Daher kommt es im Stadtverkehr Radolfzell zu folgenden Umleitungen:


    Linie 1:

    Die Haltepunkte „Höristraße“ (Ersatzhaltepunkt in der Ekkehardstraße) und „Dörfle II“ (Ersatzhaltepunkt in der Nordendstraße) können ab diesem Zeitpunkt nicht bedient werden.
    Die Route verläuft von der Kasernenstraße – Höristraße - Ekkehardstraße – Am Graben – Nordendstraße. Anschließend gilt wieder der reguläre Kursverlauf.


    Linie 2:

    Die Haltepunkte „Dörfle II“ (Ersatzhaltepunkt in der Nordendstraße) und „Höristraße (Ersatzhaltepunkt in der Nordendstraße) können ab diesem Zeitpunkt nicht bedient werden.
    Die Umleitung verläuft von der Nordendstraße – Am Graben – Ekkehardstraße – Höristraße zur Kasernenstraße. Anschließend gilt wieder der reguläre Kursverlauf.


    Während dieser Umleitungen kann es zu Verspätungen im Stadtverkehr kommen. Wir bitten unsere Fahrgäste um Verständnis.

  • Linie 7 - von Montag 30.06.25 bis einschließlich Freitag 18.07.25

    Auf Grund diverser Bauarbeiten kommt es im o. g. Zeitraum zur Vollsperrung eines Teilstückes der Singener Straße. Deshalb wird der Stadtbus wie folgt umgeleitet:


    Linie 7:


    Die Fahrtroute verläuft aus Richtung Radolfzell von der Singener Straße – Rickelshausener Straße – Untere Sooäcker Straße – Netzfeld – L220 im Kreisverkehr wenden und gleiche Fahrtrichtung zurück. Ab der Haltestelle Paul-Gerhard-Straße erfolgt dann wieder der reguläre Fahrweg zum Haltepunkt „Bei der Bachbruck“


    Folgende Haltepunkte können nicht bedient werden:

    • Bö-Kirche (Ersatz: Paul-Gerhard-Straße oder Bachbruck)
    • Bö-Sportplatz (Bö-Bahnhof) Ersatzhaltestelle beachten
    • Bö-Erzberger Straße Bö-Bahnhof) Ersatzhaltestelle beachten
    • Bö-Bahnhof (hier wird ein Ersatzhaltepunkt in der Rickelshausener Straße zwischen Haus-Nr.: 31 und 29/2 aufgestellt)

Stadtbus Radolfzell Mobilitätsgarantie

Mit uns kommen Sie immer weiter 

Uns ist wichtig, dass Sie zuverlässig und pünktlich an Ihr Ziel kommen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie einfach ein Taxi. Im Rahmen der Mobilitätsgarantie übernehmen die Stadtwerke Radolfzell die Taxikosten bis zu einer bestimmten Höhe.

Wann kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?

Die Mobilitätsgarantie greift, wenn Sie Ihr Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen und Ihnen keine andere geeignete Fahrtalternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung steht.

 

Antrag Mobilitätsgarantie