Ab dem 06.06.2025 ändert sich der Wechsel des Energielieferanten – dieser wird nun schneller als je zuvor! Mit den neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) wird der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ eingeführt. Wichtig ist für Sie als Kundin oder Kunde, dass diese neuen Regelungen sich auch auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen für Strom und Gas auswirken.
Der 24h Lieferantenwechsel bedeutet, dass sich die technischen Abläufe für einen Wechselprozess beschleunigen. Somit werden ab dem 06.06.2025 die elektronischen Marktmeldungen innerhalb eines Werktages ausgetauscht (Kommunikation zwischen Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber).
Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch die Regelung des 24h Lieferantenwechsel sind nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr möglich.
Ohne eine vorherige Abmeldung bleibt der Stromvertrag auf Ihren Namen bestehen. Sie müssen anfallende Stromkosten weiterhin tragen. Die Abmeldung kann nach bekannt werden des Umzuges von den Stadtwerken Radolfzell nur zum nächstmöglichen Termin (in der Zukunft) vorgenommen werden.
Nein. Die neue Vorgabe bezieht sich nur auf die technische Verarbeitung einer Kündigung. Die Vertragsbindung und Kündigungsfrist Ihres Vertrages bleibt weiterhin bestehen. Ihre Vertragslaufzeit finden Sie in Ihren Unterlagen.
Per Telefon, E-Mail, Post oder über unser Kundenportal
Durch eine frühzeitige Abmeldung bei meinem Stromlieferanten (14 Tage vorab). Hinzukommend ist es wichtig, den Zählerstand zum Auszug zu notieren und dem Versorger zur Endabrechnung zu übermitteln.