24h Lieferantenwechsel: Was Sie jetzt wissen müssen!

Ab dem 06.06.2025 ändert sich der Wechsel des Energielieferanten – dieser wird nun schneller als je zuvor! Mit den neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) wird der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ eingeführt. Wichtig ist für Sie als Kundin oder Kunde, dass diese neuen Regelungen sich auch auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen für Strom und Gas auswirken.

Die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst!

  • An- und Abmeldungen
    Bitte melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage vorher bei uns
  • Kündigungsfristen/Vertragslaufzeit
    Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, sowie Ihre Vertragslaufzeit bleibt unberührt
  • Keine Rückwirkende Ummeldung
    Ab dem 06.06.2025 sind keine rückwirkenden Ummeldungen mehr möglich