Wir für Radolfzell
Engagement für Radolfzell
Die Stadtwerke Radolfzell stehen den Radolfzeller Bürgerinnen und Bürgern zur Seite und geben ihnen die nötige Energie. Wir verstehen uns als einen Teil von Radolfzell und sind auch über den Versorgungsauftrag hinaus in der Stadt aktiv. Ob Sport, Kunst, Umwelt oder Kultur, die Stadtwerke Radolfzell möchten den Dialog mit Menschen vor Ort fördern und die Vielfalt der Stadt stärken. Es gibt viele Menschen und Vereine, die nicht nur gute Projektideen für ihre Stadt oder ihren Ortsteil haben, sondern darüber hinaus auch noch bereit sind, sich in ihrer Freizeit für diese Ideen einzusetzen. Genau diese Menschen und Vereine brauchen unsere Unterstützung.
Sponsoringgrundsätze
Die folgenden sieben Grundsätze müssen eingehalten werden:
- Ihr Projekt kommt vielen Radolfzellern zugute, nicht nur einer Minderheit.
- Ihr Projekt hat ein klares Ziel. Der Erfolg des Projekts kann daran gemessen werden, ob dieses Ziel in einem bestimmten Zeitraum erreicht wurde.
- Ihr Projekt ist mittel- bis langfristig angelegt, aber befristet.
- Die Stadtwerke Radolfzell fördern nur Projekte mit transparenter Mittelverwendung.
- Ihr Verein, Ihre Initiative wird durch das Projekt nicht abhängig von den Stadtwerken Radolfzell. Wir fördern keine laufenden Betriebsausgaben.
- Ihr Projekt findet im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Radolfzell statt. Ihr Projekt verhilft neuen Ideen und Ansätzen zum Durchbruch.
- Ihr Projekt kann nach Ablauf der Sponsoringfrist ohne Unterstützung der Stadtwerke Radolfzell weitergeführt werden.
Aus unserer Sicht ist es wünschenswert, wenn Ihr Projekt auch diese Grundsätze berücksichtigt.
Ablauf
Die Stadtwerke Radolfzell stellen jedes Jahr ein Budget für Sponsoringmaßnahmen bereit. Ist das Budget ausgeschöpft, können keine weiteren Projekte gefördert werden. Der Sponsoringpartner reicht einen schriftlichen Sponsoringantrag ein. Bei der Erstellung des Antrags sind die Stadtwerke Radolfzell gerne behilflich. Über die Verteilung der Mittel wird ausschließlich auf der Basis des Sponsoringantrages entschieden. Projektzusagen werden grundsätzlich für ein Kalenderjahr gegeben. Auch aus wiederholten Projektzusagen kann grundsätzlich kein Anspruch auf eine Fortführung des Sponsorings abgeleitet werden.
Sponsoringantrag