Richtlinien für private PV-Anlagen

Wir freuen uns, dass die Radolfzeller sich durch die Realisierung von privaten PV-Anlagen aktiv an der Energiewende beteiligen. Als Netzbetreiber möchten wir Sie hierbei unterstützen und auf einige Richtlinien hinweisen, die bei der Installation von PV-Anlagen im Sinne der Stabilität des Stromnetzes sowohl von Ihnen aber auch von Ihrem beauftragten Elektroinstallationsunternehmen zu beachten sind:

Balkon-PV-Anlagen sind grundsätzlich bei ihrem Netzbetreiber vor Ort anmeldepflichtig. Auf unserer Homepage stellen wir ein Formular für die vereinfachte Anmeldung von Balkonanlagen unter Netzservice - Erzeugungsanlagen bereit.   

Es werden aktuell Informationen im Internet verbreitet, die aussagen, dass aufgrund des Wegfalls der EEG-Umlage für PV-Anlagen < 30 kWp diese nicht mehr anmeldepflichtig sind. Dies möchten wir richtig stellen: Es kann lediglich auf den Einbau eines Stromerzeugungszählers verzichtet werden; die PV-Anlage ist unabhängig von ihrer Größe dennoch bei ihrem Netzbetreiber anzumelden. Wir stellen hierzu alle Anmeldeformulare auf unserer Homepage unter Netzservice - Erzeugungsanlagen zur Verfügung.  

Bitte weisen Sie ebenso Ihr beauftragtes PV-Installationsunternehmen darauf hin. Eine Nichtanmeldung der PV-Anlage führt zu Missmengen in den Bilanzkreisen des Netzbetreibers und kann damit übergeordnet zu Instabilitäten bei der Steuerung der Stromnetze führen. Für Sie betrachtet, muss im schlimmsten Fall Ihre PV-Anlage außer Betrieb genommen werden. Da wir dies vermeiden möchten, lassen Sie Ihre Anlage ganz einfach über Ihr Installationsunternehmen anmelden. Wir bedanken uns vorab für die Beachtung der Hinweise.