Entlastung der Preisbremsen kommt fristgerecht im März

Die Bundesregierung hat die Einführung einer Gas-, Wärme- und Strompreisbremse beschlossen, um Haushalte und Unternehmen in Deutschland finanziell zu entlasten. Der Bund hat festgelegt, dass die Preisbremsen im März 2023 in Kraft treten und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar gelten.

Kunden erhalten staatliche Entlastung automatisch

Die Stadtwerke Radolfzell begrüßen die staatlichen Preisbremsen und arbeiten gemeinsam mit ihrem IT-Dienstleister mit Hochdruck daran, diese für die Kundinnen und Kunden umzusetzen. Die Energiepreisbremsen werden automatisch berücksichtigt. Kundinnen und Kunden werden schriftlich über ihren persönlichen Entlastungsbetrag und ihren neuen monatlichen Abschlag von den Stadtwerken Radolfzell informiert.

 

Hohe Auslastung und erforderliche Umstellung der IT führen zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben

Auf Grund der notwendigen und sehr komplexen Umstellungen der IT verzögert sich leider der Versand der Informationsschreiben. Jeder betroffene Gas- und Wärmekunde bekommt eine auf ihn abgestimmtes Anschreiben mit den neuen Abschlägen. Daraus kann auch die Höhe der Entlastung entnommen werden. Die umfangreichen Berechnungen für die Strompreisbremse ergaben bei rund 11.000 Kunden lediglich ein Entlastung von durchschnittlich 1,90 Euro/ Monat. Diese geringen Beträge resultieren aus den langfristigen, stabilen und günstigen Stromtarifen der Stadtwerke Radolfzell.

Unabhängig vom Zustellungstermin der Informationsschreiben werden alle von den Preisbremsen betroffenen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Radolfzell ihre finanzielle Entlastung fristgerecht im März erhalten.