Post-EEG: Weiterbetrieb der PV-Anlage nach der EEG-Förderung

Mit dem Stichtag 31.12.2020 fallen die ersten vor 20 Jahren in Betrieb genommenen Photovoltaikanlagen aus der EEG-Förderung (Einspeisevergütung). Den Anlagenbetreibern stellt sich nun die Frage, welche Möglichkeiten es neben der Abschaltung der Anlage gibt. Die Stadtwerke Radolfzell können hier mehrere Lösungen beratend anbieten: Die ersten PV-Anlagen wurden nicht für den Eigenverbrauch des Stroms konzipiert, daher ist eine Prüfung der elektrischen Komponenten durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Die Stadtwerke als Netzbetreiber geben hier gerne Auskunft, welche Fachunternehmen die Anlage prüfen können. Nach der Prüfung und eventuellen Umrüstung von dem bisherigen Einspeisezähler auf einen Zweirichtungszähler stehen dem Kunden mehrere Optionen für den Weiterbetrieb der PV-Anlage zur Verfügung. Mit der Umrüstung ist der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms möglich, der nicht verbrauchte Strom wird an der Börse direkt vermarketet, die Preise sind jedoch deutlich geringer als die bisherige Vergütung.

Eine weitere Option ist die Optimierung mittels Stromspeicher – „Retrofit daheim Solar“ genannt. Mit einem Stromspeicher kann zu viel produzierter Strom, der nicht verbraucht wird, gespeichert werden und beispielsweise in den Abend -und Nachtstunden genutzt werden. Durch die zusätzliche Nutzung des Speichers kann ein Autarkiegrad von über 70 % erzielt werden.

Mit „MEIN Strom daheim“, ein weiteres Angebot der Stadtwerke, besteht eine die Möglichkeit die PV-Anlage effizient weiter zu betreiben. Kommen mehrere Erzeuger oder größere Verbraucher im Haushalt vor, wie z.B. ein Elektroauto und eine Wärmepumpe, so ist es sinnvoll diese Verbräuche über ein Energiemanagement darzustellen. Mit einem Energiemanagement wird die Erzeugung und der Verbrauch aufeinander abgestimmt und optimiert. Die Stadtwerke Radolfzell beraten Sie gerne, welche Möglichkeit für Sie am sinnvollsten ist.