Vorsorgliche Chlorung in Güttingen und Möggingen

Ab Dienstag, den 23. Juni 2026, wird in den Ortsteilen Güttingen und Möggingen vorsorglich eine Chlorung des Trinkwassers durchgeführt. Hintergrund der Maßnahme ist eine festgestellte Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser.


Die Chlorung erfolgt als reine Sicherheitsmaßnahme und dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. Die eingesetzte Chlormenge liegt im gesetzlich zulässigen Bereich und ist gesundheitlich unbedenklich.


Kein Abkochgebot


Das Trinkwasser kann weiterhin wie gewohnt genutzt werden. Ein Abkochgebot besteht nicht.


Besitzer von Aquarien sollten jedoch beachten, dass das dem Leitungswasser zugesetzte Chlor für Fische und andere Wasserorganismen schädlich sein kann. Vor der Verwendung des Trinkwassers für Aquarien sind daher geeignete Wasseraufbereitungsmaßnahmen zu treffen.


Die Stadtwerke stehen in engem Austausch mit den zuständigen Behörden und arbeiten derzeit intensiv an der Ursachenforschung. Sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, werden die Bürgerinnen und Bürger entsprechend informiert.


Wir bitten um Verständnis für diese vorsorgliche Maßnahme.