Wasserversorgung Radolfzeller Kernstadt: Abkochgebot

Abkochgebot für die Radolfzeller Kernstadt

Im Auftrag des Gesundheitsamtes Konstanz geben die Stadtwerke Radolfzell bekannt, dass zur Zeit der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert in der Radolfzeller Kernstadt überschritten wird. Das Abkochgebot gilt nicht für die Ortsteile Böhringen, Markelfingen, Stahringen, Stahringen-Homburg, Güttingen, Liggeringen, Möggingen und Reute.

Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten abzukühlen.

Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

 

Die Stadtwerke Radolfzell warnen die Einwohner ausdrücklich vor dem Genuss des nicht abgekochten Trinkwassers.

Zur Wiederherstellung der Trinkwasserversorgung in Ihrem Bereich werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Maßnahmen durchgeführt. Unter anderem wird das Trinkwasser vorrübergehend zur Abtötung der Keime gechlort. Die Stadtwerke Radolfzell werden das Netz mit dem gechlorten Wasser gründlich spülen, um die Desinfektionsmaßnahme im Ortsnetz zu beschleunigen. Es kann also in den nächsten Tagen zu Chlorgeruch beim Trinkwasser kommen.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass zum Betrieb von Aquarien das Wasser während der Chlorungsphase ungeeignet ist, da das Chlor naturgemäß auch die vorhandene Bakterienflora im Aquarien-Wasser beeinflusst.

Das Abkochgebot gilt mindestens bis Mittwoch, 27.08.2025.
Sobald die Trinkwasserversorgung wieder unbedenklich hergestellt ist, werden wir Sie umgehend informieren.

Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

 

Fragen und Antworten zur Abkochverordnung finden Sie hier