Umzugsmeldung – Was in Zukunft zu beachten ist

 

Zum 06. Juni 2025 wird deutschlandweit der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ eingeführt – eine Vorgabe der Bundesnetzagentur (BK6-22-024).

Diese Änderung wirkt sich direkt auf die Ummeldung von Stromverträgen bei einem Umzug aus:
Nachträgliche Ummeldungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Was bedeutet das für Sie?

  • Umzüge müssen mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin bei uns gemeldet werden.
  • Nur so kann eine reibungslose Ummeldung des Stromvertrags gewährleistet werden.

Wichtig zu wissen:

  • Die Kündigungsfrist Ihres Stromvertrags bleibt unverändert.
  • Mit „24-Stunden“ ist lediglich gemeint, dass der technische Wechsel des Lieferanten künftig innerhalb eines Werktages verarbeitet wird.

Und wenn der Vertrag nicht rechtzeitig abgemeldet wird?

In diesem Fall bleibt der Vertrag weiterhin auf den bisherigen Vertragspartner registriert – inklusive aller anfallenden Kosten.
Eine rückwirkende Abmeldung ist dann nicht mehr möglich. Die Abmeldung kann erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Zukunft erfolgen.

 

Alle Informationen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel finden Sie auch auf unserer Webseite