Zum 06. Juni 2025 wird deutschlandweit der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ eingeführt – eine Vorgabe der Bundesnetzagentur (BK6-22-024).
Diese Änderung wirkt sich direkt auf die Ummeldung von Stromverträgen bei einem Umzug aus:
Nachträgliche Ummeldungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
In diesem Fall bleibt der Vertrag weiterhin auf den bisherigen Vertragspartner registriert – inklusive aller anfallenden Kosten.
Eine rückwirkende Abmeldung ist dann nicht mehr möglich. Die Abmeldung kann erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Zukunft erfolgen.
Alle Informationen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel finden Sie auch auf unserer Webseite