Elektroauto registrieren und 120 € sichern

Zu den größten Verursachern von Treibhausgasen zählt der Verkehrssektor. Zur Minderung der Treibhausgase leisten die Elektroautofahrer bereits einen wertvollen Beitrag. Mit unserem Ökostrom sind Sie klimaneutral unterwegs. Gemeinsam kann noch mehr für den Klimaschutz getan werden. Wie? Das erfahren Sie hier.

Die Treibhausgasquote (THG-Quote) ist ein geregeltes gesetzliches Instrument zur Minderung von Treibhausgasen im Verkehrssektor. Es gibt Mineralölfirmen eine Quote für die Einsparungen von Treibhausgasen vor.

Die Quote kann durch emissionsärmere Kraftstoffe wie z.B. Biodiesel erreicht werden. Aber auch die CO2-Einsparungen aus Elektroauto-Strom können als Quote bereitgestellt werden. Diese können die Mineralölunternehmen erwerben, um ihren Minderungspflichten nachzukommen.

Der Effekt für die Verkehrswende: Traditionelle Kraftstoffe werden preislich unattraktiver, denn sie müssen durch THG-Zertifikate ausgeglichen werden. So gewinnt der Markt für klimaschützende Mobilitätslösungen Entfaltungspielraum.

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FAQs zum Förderprogramm für Elektroautos

  • Kann ich mich für die Klimaprämie registrieren?

    Egal ob privat oder gewerblich, jeder Fahrzeughalter, auf den ein oder mehrere rein  batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zugelassen sind, kann bei der THG-Quote mittels unserer Klimaprämie mitmachen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto gekauft, geleased oder finanziert wurde, solange man als Halter im Fahrzeugschein steht. Wichtig ist, dass das Fahrzeug zum 1.1. des Prämienjahres zugelassen ist.

  • Ich habe einen Plug-In-Hybriden. Kann ich mich für die Klimaprämie registrieren?

    Nein, Hybrid-Fahrzeuge sind von der Klimaprämie ausgeschlossen. Es können nur rein elektrische Fahrzeuge mit dem Kraftstoff-Code 0004 teilnehmen. Diese Information finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in dem Feld P.3: Energiequelle oder Kraftstoffart.

  • Ich habe ein Leasing-Fahrzeug. Kann ich mich mit diesem für die Klimaprämie registrieren?

    Ja, für die erfolgreiche Teilnahme von geleasten Elektrofahrzeugen, ist es notwendig, dass Sie als Fahrzeughalter*in im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sind.

  • Können auch gewerbliche Fahrzeuge für die Klimaprämie registriert werden?

    Gewerbliche Elektrofahrzeuge tragen natürlich auch ihren Anteil zur Treibhausgasminderung bei. Deshalb können diese ebenfalls registriert werden.

  • Welche Unterlagen benötige ich, um mich zu registrieren?

    Für die Registrierung werden lediglich einige persönliche Angaben und ein Foto Ihres aktuellen deutschen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) für das Elektrofahrzeug benötigt.

  • Ist es einfach, mich für die Klimaprämie zu registrieren?


    Ja, die Registrierung geht schnell und einfach. Auf unserer Homepage können Sie in wenigen Minuten Ihr Fahrzeug registrieren. Dafür müssen Sie lediglich Ihren Fahrzeugschein als Foto im Anmeldeformular hochladen. Abschließend erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail. Damit ist Ihre Registrierung für das Jahr 2022 abgeschlossen.

  • Ab wann kann ich mir die Klimaprämie auszahlen lassen?

    Das neue Gesetz trat zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die Auszahlung erfolgt in der Regel 4 Wochen nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt für nicht Bestandskunden. Bestandskunden welche bereits Stromkunde bei den Stadtwerken Radolfzell sind erhalten Ihren Bonus nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt mit der folgenden Strom-Jahreabrechnung.

  • Was genau steckt hinter der Klimaprämie der Stadtwerke Radolfzell GmbH?

    Seit dem Beschluss durch die Bundesregierung 2015 sind Unternehmen aus der fossilen Kraftstoffindustrie wie Mineralölkonzerne verpflichtet, über eine festgelegte Quote ausgestoßene CO2-Emissionen auszugleichen, um die grüne Elektromobilität zu fördern. Das  klimaschutzinstrument der Treibhausgas-Minderungsquote (THG) ermöglicht der Stadtwerke Radolfzell GmbH, eingesparte CO2-Emissionen durch die Elektromobilität hier vor Ort an die
    Mineralölunternehmen zu verkaufen, um die Verkehrswende bei uns in der Region und damit Sie voranzutreiben.

  • Was ist die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote)?

    Die Treibhausgasemissionen sollen im deutschen Verkehr gemindert werden. Aus diesem Grund wurde die gesetzliche Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) ins Leben gerufen. Die Treibhausgas-Minderungsquote ist ein politisches Instrument, das in Deutschland eingesetzt wird, um die landesweiten Emissionen im Verkehr zu verringern und erneuerbare Energien in der Mobilität zu fördern.

  • Wie werden durch die THG-Quote Emissionen gemindert?

    Mineralölkonzerne (Hersteller von konventionellen Treibstoffen wie Diesel oder Benzin) werden verpflichtet, den CO2-Ausstoß ihrer fossilen Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern – und dieser Prozentsatz wird THGMinderungsquote genannt. Jeder Kraftstoff bekommt dabei einen bestimmten Wert für seine CO2-Intensität zugeschrieben. Alternative Kraftstoffe, wie beispielsweise Strom für Elektroautos, haben niedrigere Emissionen als fossile Kraftstoffe – auch
    weil Elektroautos durch ihre hohe Effizienz weniger Energie pro Kilometer benötigen. Somit trägt der Einsatz von Strom in Elektroautos dazu bei, die Emissionen zu reduzieren und die Minderungsquote zu erfüllen.

  • Auf welcher Grundlage wird die Prämie berechnet?

    Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Bekanntmachungen des BMU, welches einen pauschalen Schätzwert im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser beträgt für das Jahr 2021 und voraussichtlich auch 2022/2023 genau 1.943 kWh.

  • Bekomme ich die Zahlung jährlich und für wie lange?

    Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können jährlich beim Umweltbundesamt zertifiziert und danach verkauft werden. Daher erhalten Sie eine jährliche Zahlung, solange wie Sie der Fahrzeughalter sind. Um dies nachweisen zu können, benötigen wir jährlich Ihren Fahrzeugschein. Außerdem kann es sein, dass die Zahlung angepasst werden muss, sollten sich die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern.

So registrieren Sie Ihr E-Auto für die Klimaprämie (THG-Quote)

Die Person, die im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter*in eingetragen ist, muss die Übertragung der THG-Quote vornehmen.

Als Voraussetzung der Auszahlung für die THG-Quote gilt auch, dass das Elektroauto mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr auf Sie zugelassen ist. Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus.

Formular THG-Quote
KFZ Zulassungsbescheinigung (Vorder- und Rückseite)*
Laden Sie jeweils ein Foto oder eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) hoch. Bitte überprüfen Sie, dass nichts abgeschnitten und die Schrift gut lesbar ist!
Erlaubte Dateiformate: pdf, jpg, jpeg, png (maximal 5 MB)
* = Pflichtfeld