24h Lieferantenwechsel: Was Sie jetzt wissen müssen!

Neue Regelungen ab dem 06.06.2025

Die Energiewelt bewegt sich – und mit ihr ändern sich auch die Prozesse rund um den Lieferantenwechsel. Ab dem 6. Juni 2025 tritt die neue Vorgabe der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) in Kraft, die den sogenannten „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ einführt. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Der Wechsel des Strom- oder Gasversorgers wird so schnell und effizient wie nie zuvor möglich – innerhalb nur eines Werktages!

Doch was bedeutet das konkret für Gewerbekundinnen und -kunden? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Fragen & Antworten zum 24h Lieferantenwechsel

Was bedeutet der 24h Lieferantenwechsel?
Ab dem 06.06.2025 werden alle elektronischen Marktprozesse zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern innerhalb eines Werktages abgewickelt. Das beschleunigt den Anbieterwechsel deutlich und macht ihn effizienter.

Wann sollten Sie Ihren Umzug den Stadtwerken Radolfzell melden?
Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Eine rückwirkende Ummeldung von Stromverträgen ist durch die neue Regelung nicht mehr möglich.

Was passiert, wenn Sie die Ummeldung vergessen?
In diesem Fall bleibt der bestehende Stromvertrag auf Ihren Namen bestehen – inklusive aller damit verbundenen Kosten. Eine Abmeldung kann künftig nur noch zum nächstmöglichen zukünftigen Termin vorgenommen werden.

Ändert sich Ihre Kündigungsfrist?
Nein. Die neue Vorgabe betrifft ausschließlich die technische Abwicklung des Lieferantenwechsels. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen bleiben wie gehabt bestehen. Informationen hierzu finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Wie melden Sie Ihren Umzug?
Sie können Ihren Umzug ganz unkompliziert per Telefon, E-Mail, Post oder über unser Kundenportal melden.

Wie vermeiden Sie unnötige Kosten?
Indem Sie sich rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) bei uns abmelden und Ihren Zählerstand zum Auszug notieren sowie zur Endabrechnung übermitteln.

Zusammengefasst: Das sollten Sie sich merken

An- und Abmeldungen
Bitte melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus bei uns.

Kündigungsfristen und Vertragslaufzeit
Diese bleiben unverändert und richten sich weiterhin nach den vertraglichen Vereinbarungen.

Keine rückwirkenden Ummeldungen mehr möglich
Ab dem 06.06.2025 können Umzugsmeldungen nur noch für zukünftige Termine erfolgen.