Umleitungen und Störungen im ÖPNV

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  • Linie 1 und 2 - ab Donnerstag 26.06.25 für voraussichtlich 3 Wochen

    Auf Grund der Verlegung von Versorgungsleitungen wird es in einem Teilstück der Höristraße zu einer Vollsperrung kommen. Daher kommt es im Stadtverkehr Radolfzell zu folgenden Umleitungen:


    Linie 1:

    Die Haltepunkte „Höristraße“ (Ersatzhaltepunkt in der Ekkehardstraße) und „Dörfle II“ (Ersatzhaltepunkt in der Nordendstraße) können ab diesem Zeitpunkt nicht bedient werden.
    Die Route verläuft von der Kasernenstraße – Höristraße - Ekkehardstraße – Am Graben – Nordendstraße. Anschließend gilt wieder der reguläre Kursverlauf.


    Linie 2:

    Die Haltepunkte „Dörfle II“ (Ersatzhaltepunkt in der Nordendstraße) und „Höristraße (Ersatzhaltepunkt in der Nordendstraße) können ab diesem Zeitpunkt nicht bedient werden.
    Die Umleitung verläuft von der Nordendstraße – Am Graben – Ekkehardstraße – Höristraße zur Kasernenstraße. Anschließend gilt wieder der reguläre Kursverlauf.


    Während dieser Umleitungen kann es zu Verspätungen im Stadtverkehr kommen. Wir bitten unsere Fahrgäste um Verständnis.

  • Linie 1 - von Montag, 28.07.2025 bis einschließlich Mittwoch, 30.07.2025

    Auf Grund von Tiefbauarbeiten kommt es im Stadtverkehr Radolfzell zur folgenden Umleitung:

    Die Haltepunkte „Forsteibrunnen“ und „Untertorstraße“ können in diesem Zeitraum beidseitig nicht bedient werden. Ersatz ist die Haltestelle „Zur Schmiede“.
    Die Route verläuft über die Friedrich-Werber-Straße, Josef-Bosch-Straße zur Untertorstraße. Anschließend gilt wieder der reguläre Kursverlauf. Die Rückfahrt erfolgt in umgekehrter Richtung.
     

Stadtbus Radolfzell Mobilitätsgarantie

Mit uns kommen Sie immer weiter 

Uns ist wichtig, dass Sie zuverlässig und pünktlich an Ihr Ziel kommen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie einfach ein Taxi. Im Rahmen der Mobilitätsgarantie übernehmen die Stadtwerke Radolfzell die Taxikosten bis zu einer bestimmten Höhe.

Wann kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?

Die Mobilitätsgarantie greift, wenn Sie Ihr Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen und Ihnen keine andere geeignete Fahrtalternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung steht.

 

Antrag Mobilitätsgarantie